AllgemeineGeschäftsbedingungen für Serviceverträge
Vertragsinhalt
Der ASMP - Servicevertrag umfasst folgende Leistungen:
1 Automatische Türanlagen
1.1 Überprüfung
1.1.1 Die jährlich einmalige Überprüfung (Sichtprüfung, UVV- Prüfung) unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster,Türen und Tore
1.1.2 Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen der Türanlage
1.1.3 Bereitstellung und Führung der Prüfunterlagen und des Prüfbuch
1.2 Wartung
1.2.1 Die jährlich einmalige bzw. zweimalige Wartung unter Beachtung der Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
1.2.2 Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen der Türanlage
1.2.3 Bereitstellung und Führung der Prüfunterlagen und des Prüfbuch
1.2.4 Inspektion und Funktionskontrolle
1.2.5 Justierarbeiten
1.2.6 Schmierung sämtlicher beweglichen Teile
1.2.7 Bereitstellung der erforderlichen Schmier- sowie Reinigungsmittel
1.3. Nicht enthalten sind
Reparaturen und GEZE - Originalersatzteile, die durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt erforderlich werden. Erweiterungen sowie sicherheitstechnische oder konstruktive Änderungen der Anlage. Alle Leistungen, die über unsere Garantie- und Wartungsleistungen hinausgehen,berechnen wir zu den am Tag der Ausführung geltenden Listenpreisen zzgl. der aktuell gesetzlicher MwSt.
2 Feuerschutzabschlüsse/Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
2.1 Die jährliche einmalige Überprüfung (Sichtkontrolle) unter Beachtung der spezifischen Vorschriften
2.2 Überprüfung der Befestigung
2.3 Justierarbeiten
2.4 Schmierung aller beweglichen Teile
2.5 Bestellung der erforderlichen Schmierstoffe und Reinigungsmittel
2.6 Reinigung der Auslösevorrichtung
2.7 Prüfung auf ordnungsgemäße Arbeitsweise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile
2.8 Empfehlung von Vorsorgereparaturen
2.9 Führen der Prüfunterlagen – Prüfbuch
2.10 Zusätzlich bei RWS – Kontrolle sämtlicher Sicherheits- und Steuereinrichtungen gem. Mustererlass des „Deutschen Institut für Bautechnik“
3 Durchführung der Leistungen
Alle Arbeiten werden während der normalen Arbeitszeit der ASMP GmbH ausgeführt. Bei Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden, werden Überstunden – oder Notdienst – Zuschläge zu den Verrechnungssätzen der ASMP GmbH in Rechnung gestellt.
4 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung und Leistungsnachweis.
5 Individuelle Sonderlösungen
Individuelle Sonderlösungen, Verträge, Preise usw. können gerne nach gemeinsamer Absprache erstellt werden. Diese werden schriftlich festgehalten.
6 Zahlungsbedingungen
Bei Zahlung innerhalb von max. 14 Tagen ab Rechnungsdatum: netto, ohne Abzug.
7 Gegenseitige Rechte
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers oder deren Aufrechung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
8 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehalten der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so können wir die Weiterarbeiten an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.
9 Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat für einen unfallsicheren und leichten Zugang zur Anlage/n Sorge zu tragen und sie von betriebsfremden Teilen freizuhalten
9.2 Bei Störungen ist sicherzustellen, dass die Anlage sofort stillgelegt wird.
9.3 Die zu wartenden Antriebsstellen müssen leicht zugänglich sein.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages alle Arbeiten an der Anlage nur durch die ASMP GmbH oder deren Beauftragte durchführen zu lassen, damit die Betriebssicherheit der Anlage gewährleistet ist.
Bei Störung ist der Kundendienst der ASMP GmbH umgehend zu verständigen.
10 Vorübergehende Außerbetriebsetzung
Bei vorübergehender Außerbetriebsetzung ruht der Vertragsbestandteil ab dem nächsten Monatsersten. Nachdem die ASMP GmbH hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Nach der Außerbetriebsetzung, lässt der Auftraggeber die Anlage vor Wiederinbetriebnahme durch Fachpersonal der ASMP GmbH oder deren Beauftrage, überprüfen. Kosten hierfür, einschließlich eventueller Überholungs- und Reinigungsarbeiten, übernimmt der Auftraggeber
11 Stilllegung
Bei endgültiger Stilllegung erlischt der Vertrag zum nächsten Monatsersten, nachdem die ASMP GmbH hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde
12 Rechtsnachfolge
Änderung von Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten sind uns unverzüglich vom Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Übernahme dieses Vertrages durch den Rechtsnachfolger zu veranlassen
13 Haftungsbeschränkung
Die ASMP GmbH hat eine Betriebs- einschließlich Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bis in Höhe von 2,5 Mio. Euro abgeschlossen. Die Haftung der ASMP GmbH wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, des weiteren auf Ansprüche aus der vorgenannten Versicherung im Falle der groben Fahrlässigkeit.
14 Preisanpassung
Die ASMP GmbH behält sich vor, die Wartungspreise nach vorheriger Ankündigung, oder laut Vertrag anzupassen.
15 Vertragsänderung
Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfe zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Verträgsänderungen die von uns nicht schriftlich bestätigt wurden, haben keine Gültigkeit.
16 Teilweise Unwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit von Teilen dieses Vertrages berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrags.
17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Anlagenort. Als Gerichtsstand wird München vereinbart, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann,juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlichen Sondervermögens ist.